»Es sollen alle nicht nur das gleiche Recht haben,
unter Brücken schlafen zu dürfen.«
Anatole France

»Frieden ist der “Endzweck der Rechtslehre“ und das “höchste politische Gut“.«   Immanuel Kant

Tatsächlich ist das auch die Hoffnung und das Ziel jeder sich bildenden und wachsenden Gemeinschaft.
Und nicht zufällig ist die Geschichte von Völkern und Gemeinschaften begleitet von der Entwicklung des Rechts als konstituierendem Element eines sich ordnenden Zusammenlebens. Was mit dem Recht des Stärkeren oder dem Faustrecht begann, hat sich über Stammesdenken und absolute Herrscher - Tyrannen oder Monarchen - bis hin zum demokratischen Rechtsstaat entwickelt unter Anerkennung der Menschenrechte als seinem konstituierenden Wesensmerkmal.

Für den Rechtswissenschaftler und -philosophen Ronald Dworkin entwickelt sich alles Recht aus der Moral, wie er ausführlich in seinem Opus Magnum »Gerechtigkeit für Igel« darlegt. Insofern würde das Recht als Formursache jeglichen Regierens und als essentielle Grundlage  demokratischer Rechtsstaaten unmittelbar anknüpfen an die Tugendliebe ihrer Vertreter und Bürger. 

Es ist aber die eine Sache, wenn die Gesetzgeber sich bei der Konkretisierung des Rechts und bei dessen Niederschrift und Verabschiedung von der Moral und Ethik leiten lassen, aber eine ganz andere, wenn Richter und Gerichte das geschriebene Gesetz in eigene Moral umwandeln. Wie nämlich Ingeborg Maus in »Justiz als gesellschaftliches Über-Ich« aufzeigt, birgt die nachträgliche »Moralisierung des Rechts« große Gefahren. So sind die Erfahrungen aus der NS-Zeit, wo das Richterkorps »eine Auslese der Nation« darstellte und der »königliche Richter« heraus musste aus dem Korsett geschriebener Gesetze und sich nicht sklavisch an dessen Buchstaben halten sollte, laut Maus noch allzu deutlich und auch heute nicht ganz verschwunden.

Maus warnend und erinnernd: »Erst eine Justiz, die die Legitimation ihrer Entscheidung nicht mehr aus stehendem Gesetzesrecht ableiten kann, wird von situativen politischen Bedürfnissen schlechterdings abhängig und degeneriert zum Anhängsel der Verwaltungsapparate. Dieser Vorgang ist über die problematische Moralisierung des Rechts gesteuert worden. Während höchster Perversion der Justiz fällt der bezeichnende Satz: “Der Richter ist die lebendige Verkörperung des Gewissens der Nation.“
Es gehöre zu den bemerkenswertesten Vorgängen der Nachkriegszeit, dass ausgerechnet jene Berufsgruppe, bei der in der NS-Zeit das je individuelle Gewissen besonders erfolgreich verdrängt worden sei, ihre zentrale Position als zentrale gesellschaftliche Gewissensinstanz verstärken konnte. Zudem ist zu notieren, dass Maus - eine akademische Schülerin Carlo Schmid's! - auf den übermäßigen Einfluss von Richtern und Juristen im parlamentarischen Rat auf die Texte des Grundgesetzes hinweist und dabei bei ihnen in den Nachkriegsjahren gleichzeitig eine völlige Ignoranz gegenüber eigener Schuld während der NS-Zeit registriert.

Über die Gesetze

Cicero

»Von all dem, was in den Erörterungen gelehrter Männer auftaucht, ist in der Tat nichts vorzüglicher, so dass man es innerlich vollkommen erfassen müsse, daß wir Menschen für die Gerechtigkeit geboren sind.«

Cicero »Über die Gesetze«

»Von all dem, was in den Erörterungen gelehrter Männer auftaucht, ist in der Tat nichts vorzüglicher, so dass man es innerlich vollkommen erfassen müsse, daß wir Menschen für die Gerechtigkeit geboren sind.«

Cicero »Über die Gesetze«

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Sind Menschenrechte zuteilbar?

Warum man Menschenrechte nicht vom demokratischen Kontext ablösen sollte
In ihrem Buch »Menschenrechte, Demokratie und Frieden« argumentiert die Rechtphilosophin Ingeborg Maus nachdrücklich dafür, dass Menschenrechte nur im Zusammenhang mit Demokratie und Frieden realisierbar  sind und nur so auch geschützt werden können; eine Isolierung der Menschenrechte und ihre Reduktion auf sich selbst hingegen würde alle drei in Gefahr bringen und das Prinzip der Menschenrechte u...Weiterlesen
In ihrem Buch »Menschenrechte, Demokratie und Frieden« argumentiert die Rechtphilosophin Ingeborg Maus nachdrücklich dafür, dass Menschenrechte nur im Zusammenhang mit Demokratie und Frieden realisierbar  sind und nur so auch geschützt werden können; eine Isolierung der Menschenrechte und ihre Reduktion auf sich selbst hingegen würde alle drei in Gefahr bringen und das Prinzip der Menschenrechte unmittelbar zerstören.

Die subjektiven Menschenrechte können nämlich nicht durch irgendwelche politischen Instanzen verliehen, sondern nur durch die Träger dieser Rechte selbst bestimmt werden, indem sie nämlich unmittelbar teilhaben an demokratischem Gesetzgebungsprozess und zivilgesellschaftlichen Diskursen.
Das Dilemma einer Isolierung von Menschenrechten potenziere sich noch in den Begründungen von Weltstaatmodellen, welche eine Weltstaatexekutive zur Durchsetzung von Menschenrechten forderten. Denn eine demokratische Kontrolle auf globaler Ebene sei eine völlige Illusion und eine adäquate Beteiligung der Weltbevölkerung an der Ausarbeitung entsprechender Verfahrensnormen unmöglich. Das sehe man bereits an bisherigen Vorläufern, in denen die Demokratie auf einen einzigen ihrer Bestandteile reduziert worden sei: die Öffentlichkeit. Schon in den heutigen Einzelstaaten täte man sich bei der Beteiligung der Bürger schwer; um wieviel schwerer würde das bei der unüberschaubaren Heterogenität der Bürgerschaft eines Weltstaates. So würden die ursprünglichen Freiheitsrechte mit dem Ziel einer Einschränkung oder Abwehr gegen das staatliche Gewaltmonopol im Einzelstaat umgewandelt in Aufgabenkataloge für ein globales Gewaltmonopol.
In der Folge würden so die ehemaligen Menschenrechtssubjekte zu Objekten globaler Menschenrechtsverwaltung.

Während die UN-Charta nach dem Ende des totalen Krieges 1945 ausdrücklich betont, dass nur Frieden die Realisierung von Menschenrechten ermöglicht, besteht die heutige Praxis offenbar eher darin, Menschenrecht durch Krieg erzwingen zu wollen. Sie steht somit im deutlichen und offenen Gegensatz zur obigen Überzeugung der UN. In agressiver Menschenrechtspolitik gegen Staaten, welche den westlichen Standards nicht genügen, werden den entsprechenden Bevölkerungen durch militärische Gewaltmaßnahmen hingegen Rechte diktiert, ohne bei den einzelnen Betroffenen auf den Stand ihrer Information oder auf die Möglichkeit bewusster Reflexion dieser Rechte zu denken oder auch nur im mindesten zu achten. Ist angesichts der Methoden die angebliche Sorge um weltweite Realisierung der Menschenrechte nur ein Deckmantel für andere Ziele?

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Trennung von Moral und Recht?

Verbindung- und Trennungsthese
In der Rechtsphilosophie gibt es an der Grenze zwischen Recht und Moral zwei prinzipielle Haltungen und Schulen: Die einen stehen auf dem Standpunkt, dass zwischen Recht und der Moral unterschieden werden müsse; sie vertreten daher eine »Trennungsthese« und sie sind sog. »Rechtspositivisten«. Die anderen sehen eine Verbindung zwischen Moral und Recht - gewissermaßen ein Kontinuum - und vertreten e...Weiterlesen
In der Rechtsphilosophie gibt es an der Grenze zwischen Recht und Moral zwei prinzipielle Haltungen und Schulen: Die einen stehen auf dem Standpunkt, dass zwischen Recht und der Moral unterschieden werden müsse; sie vertreten daher eine »Trennungsthese« und sie sind sog. »Rechtspositivisten«. Die anderen sehen eine Verbindung zwischen Moral und Recht - gewissermaßen ein Kontinuum - und vertreten eine »Verbindungsthese«; sie bilden die »Nicht-Positivisten« des Rechts. Im Streit dieser Schulen liegt die Beweislast bei den Positivisten; sie müssten nämlich die guten Gründe erst liefern und die anderen überzeugen, warum denn die Trennung von Moral und Recht überhaupt erforderlich und vorzuziehen ist. Für diesen Streit gibt es berühmte Beispiele.
Nach den Greueltaten der Nationalsozialisten und deren Verfolgung nach dem Ende des Krieges entspann sich ein öffentlich ausgetragener Rechtsstreit zwischen dem weltweit anerkannten Rechtswissenschaftler H.L.A. Hart - einem britischen Rechtspositivisten - und dem weniger berühmten Amerikaner Lon Fuller, einem überzeugten Nicht-Positivisten, denn auch im Nazi-Reich gab es ja geschriebene Gesetze und ordentliche Gerichte. Wo also ging die Grenze des Unrechts? Das BVerfGE hat nach dem Kriege in eigener Sache hierzu ein Beispiel gesetzt: Ein deutscher Jude, der den Krieg in den Niederlanden überlebte, hatte dagegen geklagt, dass man ihm nach den Rassengesetzen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt hatte. Das Gericht gab ihm recht und die deutsche Staatsbürgerschaft samt damit verbundener Rechte so zurück, als hätte er sie nie verloren gehabt. Der Kern der Begründung lautete: »Auch geschriebenes Recht kann Unrecht sein.«
Übrigens war Lon Fuller der Lehrer des weltweit bekannten, jüngst verstorbenen Rechtsphilosophen Ronald Dworkin -einem ebenfalls absolut überzeugten Nichtpositivisten. Pikanterweise übernahm gerade Dworkin 1969 vom emeritierten Professor Hart den Lehrstuhl für Allgemeine Rechtslehre an der renommierten Oxford University.

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Perspektiven und Abwägung des Rechts

Beispiel »Hambacher Forst«

Perspektiven des Rechts am Beispiel »Hambacher Forst«
Recht ist nicht in Stein gehauen; Recht entwickelt sich und ist eine Frage richtiger Abwägung
(Hajo Gscheidmeyer – Bremen, 14.September 2018)

Die dialogische Natur von Recht kam besonders stark zum Ausdruck nach den unruhigen Zeiten des Nationalsozialismus: Vor dem Hintergrund der Geschichte wurde deutlich, dass fundamentaler Rechtspositivismus

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Perspektiven des Rechts am Beispiel »Hambacher Forst«
Recht ist nicht in Stein gehauen; Recht entwickelt sich und ist eine Frage richtiger Abwägung
(Hajo Gscheidmeyer – Bremen, 14.September 2018)

Die dialogische Natur von Recht kam besonders stark zum Ausdruck nach den unruhigen Zeiten des Nationalsozialismus: Vor dem Hintergrund der Geschichte wurde deutlich, dass fundamentaler Rechtspositivismus zum wiederholten Male in Erklärungsnot geraten war. Einem jüdischen Bürger war aufgrund der Rassengesetze seine Staatsangehörigkeit aberkannt worden. Seine erfolgreiche Klage nach dem Krieg vor dem Bundesverfassungsgericht führte zur Wiedereinsetzung seiner Rechte «so als hätte er sie nie verloren». Zur Erläuterung sagte Richter Udo di Fabio:
«Geschriebenes Recht kann Unrecht sein.»

Das aktuelle Geschehen am Hambacher Forst wirft ähnliche Fragen auf. Protestaktionen gegen die drohende Rodung des Waldes, damit der RWE-Konzern an die darunter liegenden Braunkohlevorkommen gelangen kann, hatten sich bis zum Bau und Bewohnen von etlichen Baumhäusern entwickelt, die nun mit Polizeigewalt geräumt werden sollen. Dazu war extra ein Gesetz geändert worden, das jetzt in der neuen Form festlegt, dass Häuser ohne Verbindung zum Boden illegal sind.

Was dieses positivistische Gesetz aber verschweigt und verdeckt, sind die tieferen Motive des Protests. In den Pariser Klimazielen und »Sustainable Development Goals« (SDG’s) ist verbindlich auch für die einzelnen Länder festgelegt, dass die globale CO2-Entwicklung zu begrenzen sei. Wie andere Länder hinkt auch Deutschland der Erreichung dieser Ziele deutlich hinterher mit einer nach Meinung maßgeblicher Forscher irreversiblen Klimakatastrophe als möglicher Folge. Zudem wird Wiederaufforstung als ein wichtiges zusätzliches Mittel angesehen, mehr CO2in Biomasse zu binden und so einen positiven und zudem nachhaltigen Beitrag zur Erreichung der globalen Ziele zu erreichen.
Die Situation in Hambach verstößt insofern gleich dreifach gegen diese Ziele:
(A) Rodung statt Aufforstung
(B) Statt Kohleausstieg Aktivierung eines weiteren Kohleabbaus  - jetzt statt in ferner Zukunft
(C) Gerade der Braunkohletagebau gilt als besonders klimaschädlich

Ob der Protest insofern nicht sogar höheres Recht vertritt als ein Verwaltungsakt zur Durchsetzung privatwirtschaftlicher Interessen, wäre abzuwägen. Gerade deshalb gibt es eine »Leges-Hierarchie«, in welcher  eine rechtsstaatliche Verfassung solche Zielkonflikte aus übergeordnetem Blickwinkel heraus klären helfen könnte. Der Übergang des Rechts der Verfassungsgebung auf die Bürger kennzeichnet das Ende des Absolutismus und den Beginn demokratischer Rechtsstaaten. Wichtig wäre dabei, dass diese Verfassung eine vereinbarte Lebensüberzeugung der Bürger*Innen widerspiegelt.
Der wiederkehrende Gang zur Wahlurne ist diesem wirklich fundamentalen Bürgerrecht gegenüber deutlich nachgeordnet.  
Die eigentliche Aufgabe und das wesentliche Recht der Bürger in einem demokratischen Rechtsstaat ist es ja gerade, den jeweiligen Rechtsrahmen dieser Verfassung zu durchdenken und gemeinsam festzulegen. Auf die seit bald 70 Jahren bisher nach wie vor fehlende Durchführungsbestimmung zur Umsetzung von Art.146 GG ist hier daher nachdrücklich hinzuweisen und ihre baldige Vorlage dringend anzumahnen und einzufordern.

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Verfassung & Demokratie

Vortrag BIK, März 2017
Es lohnt sich grundsätzlich, etwas tiefer über Begriffe nachzudenken. Insbesondere gilt das für Begriffe, die uns alle angehen und sehr direkt betreffen wie Verfassung, Demokratie, Frieden. Ich habe das in Vorbereitung auf einen Vortrag versucht und mir dazu die Unterstützung weiser Frauen und Männer gesucht. Nachstehend die Folien des Vortrages.

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Es lohnt sich grundsätzlich, etwas tiefer über Begriffe nachzudenken. Insbesondere gilt das für Begriffe, die uns alle angehen und sehr direkt betreffen wie Verfassung, Demokratie, Frieden. Ich habe das in Vorbereitung auf einen Vortrag versucht und mir dazu die Unterstützung weiser Frauen und Männer gesucht. Nachstehend die Folien des Vortrages.

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Neue Weltordnung?

Wie steht es um den Frieden?
02.06.2018

Eine sich ändernde Weltordnung zu Beginn des 21. Jahrhunderts?

»Man kann die Realität ignorieren, aber nicht ihre Konsequenzen.« Ayn Rand

Fall von Mauer und »Eisernem Vorhang« führten nicht zum erhofften stabilen Frieden…

Stürmer spricht von einer neuen »Welt-Unordnung«1). Nach dem Fall der Mauer und des »Eisernen Vorhangs« entstandene Hoffnungen auf globalen Frieden und eine von der gesamten

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Eine sich ändernde Weltordnung zu Beginn des 21. Jahrhunderts?

»Man kann die Realität ignorieren, aber nicht ihre Konsequenzen.« Ayn Rand

Fall von Mauer und »Eisernem Vorhang« führten nicht zum erhofften stabilen Frieden…

Stürmer spricht von einer neuen »Welt-Unordnung«1). Nach dem Fall der Mauer und des »Eisernen Vorhangs« entstandene Hoffnungen auf globalen Frieden und eine von der gesamten Weltgemeinschaft geförderte Entwicklung der Welt erwiesen sich bereits beim Ausbruch des Jugoslawien-Krieges 1991 als Illusion; durch ihn sind alte, längst überwunden geglaubte Bruchstellen zwischen »Byzanz und Westrom« wieder lebendig geworden und bedrohen den Weltfrieden. Gerade Deutschland, das eine theokratische Staatsausrichtung spätestens seit der Reformation und der leidvollen Erfahrung des 30jährigen Krieges mit Millionen Toten, namentlich unter der deutschen Zivilbevölkerung, für überwunden hielt, muss sich neu orientieren, insbesondere auch, weil die Rolle Amerikas als Weltsheriff schon lange überholt ist und nicht zuletzt mit der Präsidentschaft von Trump deutlich weniger berechenbar und verlässlich erscheint.

Die seitlangem bestehende strikte Trennung zwischen christlicher Kirche und dem Staat («Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist» → Säkularisation) gilt in dieser expressiven Form nicht für andere Religionen, schon gar nicht für den Islam. Wie die Islamforschung zeigt2), geht Deutschland mit dieser Frage nachlässig, wenn nicht gar völlig ignorant um, und nimmt damit in Zukunft zunehmende Verwerfungen innerhalb des eigenen Landes allzu leichtfertig und nachlässig in Kauf. Friedliche und dringend erforderliche Integrationsbemühungen von Menschen aus anderen Religionen und Kulturkreisen werden so nicht erst seit der Fluchtwelle von 2015 nachhaltig gefährdet und erzeugen Parallelgesellschaften3).

Kriege haben mittlerweile ihr Gesicht völlig verändert: Der Partisan oder Terrorist führt sogenannte »Low intensity wars«4), die umso mehr Schrecken verbreiten und schwer einzuhegen sind, als sie aus den Gesellschaften heraus entstehen und weniger von den Rändern her geführt werden wie noch bei Mao oder Che Guevara5). Überoptimistischen Globalisten und Universalisten, die auf eine Ablösung des Nationalstaates durch eine Weltregierung setzen, seien noch einmal die Gedanken des großen Königsbergers Kant in Erinnerung gerufen: Kant konnte sich einen Weltstaat ohne den Hang zu Despotismus nicht vorstellen, Demokratien nur als Republik, da sonst Gewaltenteilung, Freiheit und Recht in Gefahr gerieten. Nur solche Nationalstaaten könnten sich gegenseitig wahren Frieden garantieren6).

1) M. Stürmer: Welt ohne Weltordnung? – Hamburg 2006

2) Interview Bremer »Weser Kurier« mit Islam-Forscher Abdel-Samad – 13.05.18

3) H. Abdel-Samad: Integration: Ein Protokoll des Scheiterns, Droemer 2018

4) M. van Creveld: Die Zukunft des Krieges, Hamburg 2004

5) H. Seubert: Jenseit von Sozialismus und Liberalismus, Resch Verlag 2011                                              

6) I. Kant: Zum ewigen Frieden

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Rechtsstaat in Gefahr?

Gewaltenteilung zwischen Macht, Terror und vermeintlicher Humanität
15.07.2018

Zwischen Recht,  Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit
(Hajo Gscheidmeyer, 14. Juli 2018)

1. Vorbemerkung

»Die Welt ist nicht gerecht!«  So lautet nach Thomas Nagel der am wenigsten umstrittene Satz in der politischen Philosophie1). Viel unklarer sei hingegen, was denn Gerechtigkeit auf globaler Ebene überhaupt bedeuten könnte und was wir dann – geleitet von Hoffnung auf Gerechtigkeit – von interna

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Zwischen Recht,  Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit
(Hajo Gscheidmeyer, 14. Juli 2018)

1. Vorbemerkung

»Die Welt ist nicht gerecht!«  So lautet nach Thomas Nagel der am wenigsten umstrittene Satz in der politischen Philosophie1). Viel unklarer sei hingegen, was denn Gerechtigkeit auf globaler Ebene überhaupt bedeuten könnte und was wir dann – geleitet von Hoffnung auf Gerechtigkeit – von internationalen oder globalen Institutionen in diesem Zusammenhang erwarten dürften, so der weltbekannte Harvard-Politologe weiter.

Im Grunde ebenfalls kaum bestritten ist auch die Forderung, dass das Asylrecht ein hohes Gut ist (auch wenn es bei weitem nicht von allen Staaten anerkannt wird). Gerade  deshalb muss es gegen Missbrauch und Aushöhlung verteidigt werden; es darf nicht beliebig gehandhabt werden, gilt für einen besonderen Kreis von Schutzsuchenden als rechtens oder gar »gerecht«; dauerhafter Zutritt in unser Land für andere – quasi im Windschatten des Asyls – ist das nicht, und daher nicht unkontrolliert, inflationär und nicht legitimiert auf bloßen Zuruf  zu gewähren.

Daher müssen Versuche, globaler Gerechtigkeit näher zu kommen, dem Schutz der Lebensgrundlagen der Menschen insbesondere dort gelten, wo sie zu Hause sind. Globale Gerechtigkeit ist keineswegs damit hergestellt, dass alle Asyl oder Zutritt zu anderen Ländern erhalten haben, sondern erst dann, wenn Anfragen nach Asyl oder Wirtschaftstourismus überflüssig geworden sind.

Die Anstrengungen der Weltgemeinschaft müssen sich also verstärkt darauf richten, Kriege zu vermeiden oder zu sanktionieren, aber auch auf zerstörerisches Eindringen gieriger Wirtschaftsaktivitäten völlig zu verzichten oder zumindest nicht ohne Kontrolle und Kodices geschehen zu lassen. Ursachen bekämpfen, nicht Symptome. (So auch Michael Walzer im Vorwort zu seinem Buch Sphären der Gerechtigkeit 9).) Hier haben wir unsere Hausaufgaben schon unmäßig lange versäumt.

Zur authentischen Beteiligung an solchen einfühlsamen wie offenbar vor Ort wirksamen Hilfsprojekten empfehle ich u.a. die Unterstützung und Mitarbeit bei der ASW 2).

Sogar ein über jeden rechten Verdacht erhabener Kommunist wie Bertold Brecht3) hat nachdrücklich thematisiert, dass die Befähigung zur Hilfeleistung für andere abhängig davon ist, dass der Hilfeleistende sich diese Befähigung erhält. Dabei erinnere ich mich wieder an unseren Abiturspruch aus »Mutter Courage und ihre Kinder«: »Keinen verkommen zu lassen, auch nicht sich selber, jedem Gutes zu tun, auch sich, ist gut.« Anna Fierling (Mutter Courage) muss während des 30jährigen Krieges ihre drei Kinder durchbringen (gelingt ihr nicht), und versucht dennoch ein guter Mensch zu bleiben, was Wehrhaftigkeit erfordert.  Und ebenso muss die gute Shen Te von Sezuan zu ihrem eigenen Schutz in die Rolle des brutalen Shui Ta schlüpfen.

In der Folge soll die Thematik des Helfen-Wollens und -Könnens - also die sinnvolle, wirksame und nachhaltige Hilfe - näher und unter aktuellen Gesichtspunkten beleuchtet werden.

2. Globale und transnationale Gerechtigkeit

Schieflagen auf der Welt wie die ungleiche Verteilung von Wohlstand scheinen auf den ersten Blick eine unmittelbare Frage von (Un-)Gerechtigkeit zu sein. Worauf aber bereits Hobbes hingewiesen hat und später John Rawls, Thomas Nagel sowie Ronald Dworkin mit unterschiedlicher Betonung bestätigten, unterstützt und verpflichtet die in einem souveränen Staat geltende Rechtslage jeden einzelnen Bürger und den jeweiligen Staat als verfasste Solidargemeinschaft in einer viel direkteren Weise untereinander, als sie Außenstehende einbezieht. Denn diese haben als Außenstehende keinen direkten Anteil an rechtlichen Leistungen und damit verbundenen Pflichten, die für Staatsbürger und somit Rechtsgleiche gelten; sie können daher allenfalls auf freiwillige mitmenschliche Unterstützung hoffen, nicht aber auf dieselben Rechtsansprüche pochen, da sie nicht  erworben wurden.1) 4) 5) 6) 

Bei Fragen globaler Gerechtigkeit sind theoretisch zwei Lager zu unterscheiden: Der kosmopolitische Ansatz schließt zwar an Antike (Stoa), Mittelalter und Neuzeit an, antwortet aber im Prinzip auf jüngste Herausforderungen, die in globalen Ausgrenzungs-, Ausbeutungs- und Herrschaftsmechanismen begründet liegen. Der partikularistische Ansatz hingegen schließt an Hobbes gerechtigkeits-theoretische Staatsbegründung an (»Extra rempublicam nulla iustitia – außerhalb des Staates keine Gerechtigkeit«). Frühere Gegensätze in dieser modernen Diskussion haben sich recht deutlich einander angenähert. Es lassen sich 4 Hauptrichtungen unterscheiden6):

  • Kommunitaristen vertreten eine assoziative Verantwortungskonzeption (Verantwortung und insbesondere Gerechtigkeitsverantwortung ist an bestimmte Gruppen und Formen der Beziehung gebunden.
  • Utilitaristen beschränken sich auf eine moralische Hilfsverantwortungin wohlhabender Länder gegenüber globaler Armut; nicht aufgrund von Schuld, sondern weil sie helfen können.
  • Partikularisten wie Kosmopolitisten sehen eine Kausalverantwortung für entstandenen Schaden; diesen zu beheben, mindestens zu mildern sieht Thomas Pogge insbesondere in einer institutionellen Kausalverantwortung.
  • Strukturelle Verantwortung soll nach einigen Autoren (u.a. Marion Young)  die blinden Flecken des dritten Ansatzes beheben, welche insbesondere dann leicht entstehen, wenn der Verursacher von Schaden nicht eindeutig auszumachen ist. Beispiele hierfür sind der globale Markt, staatsübergreifende Formen von Ausbeutung und andere Spielarten von globaler Ungerechtigkeit.

Der Sammelband »Transnationale Gerechtigkeit«7) beschreibt neue normative Wege, die im Rahmen eines Exzellenzclusters zwischen 2008 und 2011 erarbeitet wurden. Sie versuchen neue Wege der Verantwortung im Sinne des obigen 4. Ansatzes auszumachen und zu adressieren. Demokratie auch außerhalb staatlicher Grenzen dabei zum Thema zu erheben, ist Neuland. Demokratie wird dabei als Input- und Throughput-Kategorie eingestuft, Gerechtigkeit als der Output. Insbesondere Rainer Forst bricht dabei mit drei alten Dogmen:

- Gerechtigkeit und Demokratie stehen nicht in Komkurrenz
- Das Gerechtigkeitskonzept ist nicht nur im staatlichen Innenverhältnis anwendbar
- Demokratie lässt sich nicht nur im Rahmen eines Staates realisieren

All dies aber ist auch theoretisches Neuland und muss geprüft und vor allem genau erprobt werden.

Peter Niesen greift in seinem Beitrag die Bedeutung des Kosmopolitismus der Aufklärung wieder auf: Dort bedeutete er auschließlich, die Öffnung des eigenen Gemeinwesens für fremde Gedanken, Anregungen und Ansprüche. Fremde können sich auch an der internen Willensbildung beteiligen, Durchlässigkeit der Außengrenzen sei nicht gleichbedeutend mit der Irrelevanz von Innengrenzen.

Ausgangspunkt dieser Gedanken ist Benthams kosmopolitische Verfassungs-theorie und Kant’s Ansatz des Weltbürgertrechts. Insofern wird der supranationale Ansatz der EU mit ihren kosmopololitischen Zügen eindeutig kritisiert. Dabei war die angesichts der Flüchtlingskrise seit 2015 ja tatsächlich zur »Relevanz« gewordene Innengrenze der EU noch gar kein Thema, sondern prinzipielle Überlegungen zur Rechtsstaatichkeit und ihren Voraussetzungen und ihren Bedingungen, die sich also im ungeregelten Ansturm von 2015 mehr als schmerzhaft bewahrheiten sollten.Zu diesem mittlerweile in der deutschen Politik 2018 fast beherrschenden Thema mit großer Sprengkraft in den nächsten drei Kapiteln mehr. Dass das aktuelle Politikgeschehen mit den obigen politikphilosophischen Erwägungen in einem engen inneren Zusammenhang stehen, dürfte aus den obigen Inhalten klar geworden sein. Dass sie aber in der gegenwärtigen Diskussion weder auf der Seite der Bevölkerung, aber eben auch kaum auf Seiten der Politik genannt werden, ist mehr als bedauerlich und vor allem nachdrücklich zu bemängeln, denn es erhöht Chaos und Sprengkraft, wo Ordnung und Umsicht sowie Diskurs mit der Bevölkerung dringend notwendig wären.

3.Deutschland in der Flüchtlingskrise8): Mitgliedschaft und Zugehörigkeit9)

Direkt nach Beginn des Flüchlingsansturms auf Deutschland gefördert durch eine aufnahmefreundliche Kanzlerin trafen sich recht spontan 16 Staatsrechtler im Dezember 2015 in Bonn, um die Konsequenzen der jüngsten Entwicklungen miteinander zu diskutieren. Die gemeinsamen Überlegungen erschienen bereits Ende Januar 2016 als Sammelband im Rahmen der »Schönburger Schriften zu Recht und Staat« im Verlag Ferdinand Schöningh unter dem Titel »Der Staat in der Flüchtlingskrise – Zwischen gutem Willen und geltendem Recht«.

Grundfragen des Staatsrechts stellten sich in seltener Prägnanz, denn die Staatsgrenzen standen offen und zehntausende von Menschen überschritten sie Woche für Woche weitgehend unkontrolliert. Völlig ratlos erschien der Staat, Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat gerieten unter enormen Druck und geraten in Gefahr, sich zu verflüchtigen. Die Regierung als Exekutive agiert ungeniert am demokratisch legitimierten Gesetzgeber und damit an einer der drei unabhängigen Gewalten vorbei, die Bürger*innen werden völlig übergangen und sind als stumme, machtlose Zeugen der Erosion ihrer nationalen kollektiven Identität der Hofberichterstattung staatlich finanzierter Medien ausgesetzt.

Es bleibt: Steigende Verunsicherung. Es droht: Wachsende Radikalisierung. Not tut: Das Aufzeigen Orientierung stiftender Perspektiven.

Angesichts des Vorgeschmacks auf künftige globale Wanderungsbewegungen empfiehlt es sich für Politik wie Staatsrecht verfassungsrechtliche Parameter zur Bewältigung künftiger Migrationswellen zu erarbeiten und verfassungspolitische Handlungsoptionen zu formulieren. Diesem Ziel dient der vorgelegte Sammelband. (Aus dem Vorwort)

Soweit mir bekannt ist aus der löblichen Absicht bedauerlicherweise keine konzertierte Aktion entstanden, schon gar keine zwischen Exekutive und Judikative. Es ist, als ob man die Gewaltenteilung als Trennung im Sinne eines »Wir haben nichts miteinander zu tun, also reden wir nicht miteinander« auffasst.

Dabei sind die drei Staatsgewalten nur dann tragende Säulen der Demokratie, wenn sie ein Ganzes bilden und zusammenarbeiten. Dabei ist anzumerken, dass Deutschland neben Österreich das einzige westliche Land ist, in welchem die Regierung über den Justizminister den Etat des Rechtswesens bestimmt; kein besonders gutes Beispiel von Gewaltenteilung.

Einschlägige Sorgen der Judikative beschreibt Richter Gnisa9), seit 2016 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, in seinem aktuellen Buch »Das Ende der Gerechtigkeit«. Auch der fühere Bundesrichter Thomas Fischer hat von 2015-1017 in der ZEIT-Kolumne »Fischer im Recht« anhand von aktuellen Beispielen über die Sorgen der rechtsprechenden Gewalt in Deutschland berichtet10).
Bestehende Sprachlosigkeit führte nach 2015 zur Politik des »Weiter so!«
Orientierungslos, nicht harmonisch, schon gar nicht gemeinsam mit den Bürgern.

Wie zur Bestätigung wartete der Weser-Kurier in der heutigen Ausgabe11)mit folgender Schlagzeile auf: »Bremen will Kinderehen unterbinden«. Ausgangspunkt war ein diesbezüglich misslungener Polizei-Einsatz im Stadtteil Oslebshausen. Deutlicher kann die Bankrotterklärung eines Rechtsstaates kaum ausfallen, denn immerhin reden wir dabei über geltendes Recht, das der Rechtsstaat sicherzustellen hat.

Mit Blick auf ähnliche Fragestellungen, wenn auch aus grundsätzlichen rechtsphilosophischen Überlegungen hat sich der bedeutende amerikanische politische Philosoph Michael Walzer mit verwandten Problemen beschäftigt. In seinem Hauptwerk »Sphären der Gerechtigkeit«12)beschreibt er als eine dieser für ihn notwendigen Sphären zum Errzielen distributiver Gerechtigkeit die Sphäre der »Mitgliedschaft und Zugehörigkeit«, die gegenüber den Nichtmitgliedern aus guten Günden einen besonderen Rechtsstatus besitzt, z.B. den des Staatsbürgers.

Genau diese Sphäre aber ist durch das Geschehen und die Migrationswellen 2015+ in Deutschland in Unordnung und Chaos geraten. Hauptursache war dabei nicht so sehr das »Was«, sondern vor allem das »Wie«. Wäre nur annähernd erkennbar, dass die Absichten, Konzepte und Hilfestellungen obiger Staatsrechtler und ähnlich Gesinnter auf fruchtbaren Boden fallen und zu einem erkennbaren, von allen getragenen Vorgehen führten, wären zwar immer noch hohe Heruausforderungen zu erfüllen, Herkulesarbeit zu erledigen, aber die heute geltende, chaotische Orientierungslosigkeit eines »Hauptsache vorwärts, die Richtung ist egal!« wäre abgelöst durch gemeinsames Handeln und erkennbare Spielregeln.

Die eigentlichen Ursachen für Chaos und unklare Spielregeln sowie verletztes Staatsrecht sehe ich persönlich allerdings bereits wesentlichv früher: Beim Schengenabkommen, der Auflösung der EU-Binnengrenzen ohneentsprechende Stärkung und entsprechende staatsrechtliche Aufwertung der neuen, gemeinsamen Außengrenzen. Dass dies schwierig war angesichts der fehlenden demokratischen Legitimation eines europäischen Staatenbundes – von einem föderalen Bundesstaat EU ganz zu schweigen! – ist aber keine Entschuldigung. Ganz im Gegenteil! Die Schuld wird größer, namentlich auf Seiten der Bundesrepublik: Der Wegfall von so vielen Grenzen – kein europäisches Land hat so viele Nachbarn! – lockte vermutlich durch Wegfall hoher Grenzschutzkosten bei gleichzeitiger Verlagerung der Außengrenzen in andere Ländern und vermeintlich weite Ferne. Selbstäuschung! DerBumerang kam schnell zurück. Und da Kanzlerin und Regierung vermutlich durchaus wussten, was sie ursprünglich gedacht hatten – zumindest ganz tief drin -, ließ sie das schlechte Gewissen die jetzt ja offenen Binnengrenzen leichtfertig und etwas überrumpelt zu offenen Außengrenzen machen. Den Schaden versucht man dem Volk schönzureden. Und wer auf die fehlenden Kleider des Kaisers aufmerksam macht, wird ausgebuht und in die rechte Ecke geschoben. Aber Wahrheit ist hartnäckig und wird nagen. 

4.Bürgerfragen, Bürgermahnung, Bürgerkritik13/14)

 

Brief/Buch von Petra Paulsen und CATO Manifest Hambach 2018

 

 

5.Gelingt die Integration?
Millionen Muslime sind in den vergangenen Jahrzehnten als Gastarbeiter überwiegend aus der Türkei, als Flüchtlinge aus Syrien und anderen Staaten des Nahen Ostens nach Deutschland gekommen. Hamed Abdel-Samad15) rechnet ab mit der Politik, welche die Integration zu lange konterkariert hat, und mit den Muslimen, die sich in Parallelgesellschaften verbarrikadiert haben.

Deutsch-Türken unterstützen Erdogan, in Europa geborene Muslime verüben  Terroranschläge. Hamed Abdel-Samad prangert die integrationsverhindernden Elemente der islamischen Kultur an. Er rechnet aber auch mit europäischen Integrationslügen ab. Denn wer jahrzehntelang von "Gastarbeitern" spricht, der verweigert Integrationsangebote – und darf sich nicht über Parallelgesellschaften wundern. Wer die Augen verschließt vor kulturellen, mentalen und religiösen Unterschieden, der muss in seinem Bemühen scheitern. Abdel-Samad formuliert einen Forderungskatalog an Politik und Gesellschaft, denn am Thema Integration wird sich die Zukunft Deutschlands entscheiden.


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Quellen:

1) Nagel, Thomas:Secular Philosophy and the Religious Temperament (Essays 2002-2008,Chapter 6:The Problem of Global Justice; Oxford University Press 2016 
2)Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt: http://www.asw.net 
3) Brecht, Bertold: Der gute Mensch von Sezuan (1938-40); Mutter Courage und ihre Kinder (1939)  
4) Rawls, John: A Theory of Justice; Harvard University Press New Edition 2002 
5) Dworkin, Ronald: Sovereign Virtue - The Theory and Practice of Equality; Harvard University Press 2002 
6) Broszies, Christoph u. Hahn, Henning (Hg.): Globale Gerechtigkeit; Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft 1969 (2010) 
7) Niesen, Peter (Hg.): Transnationale Gerechtigkeit und Demokratie; Campus Verlag 2010
8) Depenheuer, Otto u. Grabenwarter, Christoph (Hg.): Der Staat in der Flüchtlingskrise; Ferdinand Schöningh Verlag 2016
9) Gnisa, Jens: Das Ende der Gerechtigkeit – Ein Richter schlägt Alarm; Herder Verlag, 2.Auflage 2017
10) Die ZEIT: Kolumne »Fischer im Recht« 2015 – 2017
11) 
Weser-Kurier Bremen; Titelseite der Ausgabe von Freitag, den 13.Juli 2018 
12) Walzer, Michael: Spären der Gerechtigkeit-Ein Plädoyer für Pluralität undGleichheit; Campus Verlag Neuauflage 2006
13) CATO: Hambach - Gemeinsame Erklärung 2018; CATO-Verlag, Heft 4/2018, S.8-19
 
14) Paulsen, Petra: Deutschland außer Rand und Band; Macht-steuert-Wissen Verlag 2018
15) Abdel-Samad, Hamed: Integration – Ein Protokoll desScheiterns; DroemerKnaur Verlag 2018

 

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Recht oder Recht des Stärkeren?

Aushebelung nationalen Rechts
«Recht des Stärkeren oder Stärkung des Rechts, davon hängt die zukünftige Gestalt der Welt ab.» (Wuppertal Institut)

In der wechselvollen Geschichte der Menschheit, nicht zuletzt in Europa, schien man auf dem guten Weg zu sein, dem Recht und dem Rechtsstaat zu immer stärkerer Geltung verhelfen zu wollen. Auch wenn dieser Weg nicht immer gerade war und begleitet wurde von extremen Einbrüchen (Nazi-D...Weiterlesen
«Recht des Stärkeren oder Stärkung des Rechts, davon hängt die zukünftige Gestalt der Welt ab.» (Wuppertal Institut)

In der wechselvollen Geschichte der Menschheit, nicht zuletzt in Europa, schien man auf dem guten Weg zu sein, dem Recht und dem Rechtsstaat zu immer stärkerer Geltung verhelfen zu wollen. Auch wenn dieser Weg nicht immer gerade war und begleitet wurde von extremen Einbrüchen (Nazi-Deutschland! Stalinismus!), so hatte man doch immer wieder aus diesen Fehlern gelernt und sich weiter verbessert.
Nun scheint sich neues Unheil zu nähern und diese Gefahr geht ausgerechnet vom Recht selber aus: Starke, weil reiche Wirtschaft, versucht mit zunehmendem Erfolg über die Schiene der Globalisierung nationales Recht auszuhebeln und so in die Rechtlosigkeit des Mittelalters zurückzustoßen. Nur dass diese Bedrohung diesmal über Lobbyismus und korrupte, nicht legitimierte Politik im Gewand des Rechts daherkommt und schon an vielen Stellen reale Formen angenommen hat (s. Vortrag Glunk).

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